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   BGBl. II 1980 S. 229   

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BGBl. II 1980 S. 229 (https://dejure.org/1980,31093)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil II Nr. 13, ausgegeben am 27.03.1980, Seite 229
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
  • vom 14.03.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Nach der einen Bestandteil des Beitrittsvertrages vom 28. Mai 1979 bildenden Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassung der Verträge (BGBl. 1980 II S. 229, 235/1981 II S. 15) gilt die gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit der Arbeitnehmer nur vorbehaltlich der Art. 45 bis 47 der Akte (Art. 44 der Akte).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Gemäß Art. 44 der einen Bestandteil des Beitrittsvertrages vom 28. Mai 1979 bildenden Akte über die Bedingungen des Beitritts und die Anpassungen der Verträge (BGBl. 1980 II S. 229, 235/1981 II S. 15) steht griechischen Staatsangehörigen die gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit der Arbeitnehmer nur nach Maßgabe der Art. 45 bis 47 der Akte zu (vgl. § 15 a AufenthG/EWG i.d.F. des Gesetzes vom 11. September 1981, BGBl. I S. 949).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Nachdem Griechenland aufgrund des Vertrages vom 28. Mai 1979 (BGBl. 1980 II S. 229/1981 II S. 15) den Europäischen Gemeinschaften beigetreten ist, müssen darüber hinaus die durch § 12 Abs. 1-4 AufenthG/EWG in nationales Recht umgesetzten gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen einer Ausweisung erfüllt sein.
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen -

    Für diesen Zeitpunkt legt sich der Beitrittsvertrag vom 28. Mai 1979 (BGBl. 1980 II S. 229) keine Rechtsgeltung bei.
  • BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit -

    Vertrages vom 28. Mai 1979 (BGBl. 1980 II S. 229/1981 II S. 15) mit Wirkung vom 1. Januar 1981 Mitglied der Europäischen Gemeinschaften geworden.

    Diese durch das Zustimmungsgesetz vom 14. März 1980 (BGBl. II S. 229) in innerstaatliches Recht transformierte Vorschrift hat zur Folge, daß ein im Zeitpunkt des Beitritts für griechische Staatsangshörige geltender Sichtvermerkszwang für Einreisen zum Zwecke der Ausübung einer Arbeitnehmertätigkeit zunächst fortbesteht und daß diesem Personenkreis nicht wegen des Beitritts ihres Heimatstaates zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ohne weiteres die Vergünstigungen zugute kommen, die insoweit aufgrund des Gemeinschaftsrechts und der in Vollzug dessen ergangenen Vorschriften nationalen Rechts (vgl. Art. 1 und 3 der Richtlinie 68/360/EWG zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitglied Staaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft vom 15. Oktober 1968, ABl. EG Nr. L. 257 S. 13) für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bestehen.

  • BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80

    Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Vorsätzliche

    Für diesen Zeitpunkt legt sich der Beitrittsvertrag vom 28. Mai 1979 (BGBl. 1980 II S. 229) keine Rechtsgeltung bei (Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - a.a.O.).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 1 B 71.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Die vom Kläger angeführte Regelung des Art. 45 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechen-, land und die Anpassungen der Verträge (BGBl. 1980 II S. 235), die Bestandteil des durch das Zustimmungsgesetz vom 14. März 1980 (BGBl. II S. 229) in innerstaatliches Recht transformierten Vertrages vom 28. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft ist (BGBl. 1980 II S. 232), bestimmt nichts Abweichendes.
  • BVerwG, 13.02.1981 - 1 B 3.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Seit dem Beitritt der Republik Griechenland zu der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aufgrund des Vertrages vom 28. Mai 1979 (BGBl. 1980 II S. 229/1981 II S. 15) genießen nämlich griechische Staatsangehörige, die sich im Bundesgebiet niedergelassen haben oder niederlassen wollen, um eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, Freizügigkeit; die Ausnahmen von der gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeit (Art. 44 ff. der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechenland und die Anpassungen der Verträge, BGBl. 1980 II S. 235) betreffen diesen Personenkreis nicht (vgl. im übrigen Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - Buchholz 402.24 § 15 AuslG Nr. 2 = DÖV 1979, 829).
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